vereidigter Buchprüfer

vereidigter Buchprüfer
1. Begriff: V.B. ist, wer nach den Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) als solcher anerkannt oder bestellt ist (§ 128 I 1 WPO). V.B. ist ein freier Beruf. Im beruflichen Verkehr ist die Bezeichnung „vereidigter Buchprüfer“ zu führen (§ 128 II 1 WPO). Der Berufszugang wurde mit der Verabschiedung der WPO im Jahre 1961 geschlossen, 1986 mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) jedoch neu geöffnet und zuletzt mit der Verabschiedung der Fünften WPO-Novelle (Inkraftgetreten am 1.1.2004) erneut geschlossen. Letztere sieht die Wiederherstellung der Einheitlichkeit des Prüferberufes unter Schließung des Berufszugangs zum v.B. vor.
- 2. Aufgaben und Tätigkeiten: V.B. haben gemäß § 129 I WPO die Aufgabe,  Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, bes. Buch- und Bilanzprüfungen, durchzuführen. Über das Ergebnis ihrer Prüfungen können sie  Prüfungsvermerke erteilen; dazu gehören auch Bestätigungen und Feststellungen, die sie aufgrund gesetzlicher Vorschriften vornehmen. Bes. können v.B. Pflichtprüfungen von Jahresabschlüssen von mittelgroßen GmbHs mit den in § 267 II HGB festgelegten Kriterien und  Personenhandelsgesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (§ 264a HGB) nach § 316 I 1 HGB durchführen ( Jahresabschlussprüfung). V.B. sind außerdem nach § 129 II WPO befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten. Sie können unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten des betrieblichen Rechnungswesens als Sachverständige auftreten, in wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und fremde Interessen wahren sowie als Treuhänder tätig werden (§ 129 III WPO).
- 3. Zulassungsvoraussetzungen/Prüfung/Bestellung: Die §§ 131, 131a–d WPO a.F. wurden mit Verabschiedung der Fünften WPO-Novelle aufgehoben, d.h. grundsätzlich können keine neuen v.B. mehr bestellt werden.
- 4. V.B. sind Mitglieder in der  Wirtschaftsprüferkammer (§ 128 III 1 WPO) und werden im  Berufsregister geführt.
- 5. Auf v.B. finden die Vorschriften über die freie Berufsausübung, die berufliche Niederlassung, die Eintragung und Löschung im Berufsregister, die Rechte und Pflichten und die Berufsgerichtsbarkeit für Wirtschaftsprüfer sowie die allgemeinen Vorschriften für das Verwaltungsverfahren entsprechende Anwendung (§ 130 I WPO).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Vereidigter Buchprüfer — ist eine Berufsbezeichnung. Vereidigte Buchprüfer haben die berufliche Aufgabe, Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere Buch und Bilanzprüfungen, durchzuführen (§ 129 Abs. 1 WPO). Zu den wesentlichen Aufgaben des… …   Deutsch Wikipedia

  • vereidigter Buchprüfer — I ver|eidigter Buchprüfer,   Wirtschaftsprüfer. II vereidigter Buchprüfer,   öffentlich bestellter Sachverständiger für alle Fragen des betrieblichen Rechnungswesens (Wirtschaftsprüfer) …   Universal-Lexikon

  • Buchprüfer — ⇡ vereidigter Buchprüfer …   Lexikon der Economics

  • vBP — vereidigter Buchprüfer EN certified public accountant …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Steuerberatungsgesellschaft — Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Die Berechtigung zur Berufsausübung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftsprüfer (WP) — I. Begriff:WP sind nach § 1 I 1 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (⇡ Wirtschaftsprüferordnung (WPO)) Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. II. Berufsstellung:Freier Beruf (§ 1 II WPO). Bestellung nur bei… …   Lexikon der Economics

  • Alois Degler — Alois August Degler (* 1949 in Gaggenau) ist Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer und Diplom Braumeister und stellvertretender Bundesparteivorsitzender der Deutschen Zentrumspartei. Inhaltsverzeichnis 1 Familiäres 2 Lebenslauf 3 …   Deutsch Wikipedia

  • Freiberufler — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der… …   Deutsch Wikipedia

  • Freiberuflich — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der… …   Deutsch Wikipedia

  • Freiberufliche Tätigkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”